Abmeldeformular

 

Das Abmeldewesen ist in der Bevölkerungsschutz-Verordnung BSV unter Absatz 12 geregelt. Planbare Abwesenheiten sind bis spätestens 7 Tage vor der Übung zu entschuldigen. Nicht planbare Abwesenheiten bis spätestens 3 Tage nach der Übung.

Als Gründe werden akzeptiert:

  • Unfall und Krankheit
  • schwere Erkrankung oder Todesfall in der Familie
  • Schwangerschaft
  • Militärdienst, Zivilschutz und Zivildienst
  • Ortsabwesenheit, die durch Entscheide Dritter bedingt sind
  • Ferienabwesenheit
  • Andere wichtige Gründe (das Kommando entscheidet über die Zulässigkeit)

Wer an einer Übung nicht teilnehmen kann, holt diese im Fachbereich nach.

Hier musst du das Nachholdatum der ausgefallenen Übung angeben.
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