Anmeldung für den internen Bereich.
Das Abmeldewesen ist in der Bevölkerungsschutz-Verordnung BSV unter Absatz 12 geregelt. Planbare Abwesenheiten sind bis spätestens 7 Tage vor der Übung zu entschuldigen. Nicht planbare Abwesenheiten bis spätestens 3 Tage nach der Übung.
Als Gründe werden akzeptiert:
Wer an einer Übung nicht teilnehmen kann, holt diese im Fachbereich nach.